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   BVerwG, 21.03.1983 - 2 B 61.81   

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BVerwG, 21.03.1983 - 2 B 61.81 (https://dejure.org/1983,6656)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.1983 - 2 B 61.81 (https://dejure.org/1983,6656)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 1983 - 2 B 61.81 (https://dejure.org/1983,6656)
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  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Klageabweisung - Unbegründete Klage -

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1983 - 2 B 61.81
    Für den hier in Betracht kommenden Fragenkomplex ist zudem durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß die Qualifizierung einer gegenüber dem Beamten getroffenen Maßnahme als Verwaltungsakt oder als innerbehördliche Organisationsmaßnahme unabhängig davon ist, ob sie im Einzelfall tatsächlich Rechte des betroffenen Beamten beeinträchtigen (vgl. zur Umsetzung eines Beamten, einschließlich des damit verbundenen Entzugs von "Leitungsfunktionen" BVerwGE 60, 144 [147] und zur Änderung des Aufgabenbereichs des Beamten durch Organisationsverfügung Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 21 = DVBl. 1981, 445]).

    Übrigens ist durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt, daß ein Beamter zwar Anspruch auf Übertragung eines seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden "amtsgemäßen" Aufgabenbereichs, jedoch innerhalb dieses Rahmens keinen Anspruch auf Übertragung oder Beibehaltung eines bestimmten Aufgabenbereichs hat (BVerwGE 60, 144 [150]; Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - [a.a.O.]).

    Gegen eine Verletzung der hiernach bestehenden Bindungen des Dienstherrn kann sich der Beamte im Wege der verwaltungsgerichtlichen Klage zur Wehr setzen (BVerwGE 60, 144 [149 f.]; Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1983 - 2 B 61.81
    Für den hier in Betracht kommenden Fragenkomplex ist zudem durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß die Qualifizierung einer gegenüber dem Beamten getroffenen Maßnahme als Verwaltungsakt oder als innerbehördliche Organisationsmaßnahme unabhängig davon ist, ob sie im Einzelfall tatsächlich Rechte des betroffenen Beamten beeinträchtigen (vgl. zur Umsetzung eines Beamten, einschließlich des damit verbundenen Entzugs von "Leitungsfunktionen" BVerwGE 60, 144 [147] und zur Änderung des Aufgabenbereichs des Beamten durch Organisationsverfügung Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 21 = DVBl. 1981, 445]).

    Übrigens ist durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt, daß ein Beamter zwar Anspruch auf Übertragung eines seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden "amtsgemäßen" Aufgabenbereichs, jedoch innerhalb dieses Rahmens keinen Anspruch auf Übertragung oder Beibehaltung eines bestimmten Aufgabenbereichs hat (BVerwGE 60, 144 [150]; Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - [a.a.O.]).

    Gegen eine Verletzung der hiernach bestehenden Bindungen des Dienstherrn kann sich der Beamte im Wege der verwaltungsgerichtlichen Klage zur Wehr setzen (BVerwGE 60, 144 [149 f.]; Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 09.07.1980 - 6 B 23.79

    Voraussetzungen für eine Besoldung nach dem höheren Amt bei Zurechnung eines

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1983 - 2 B 61.81
    Eine Frage aber, deren Beantwortung von einzelfallbedingten Umständen abhängig ist, entbehrt der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (so für die Umstände der Fürsorgepflichtverletzung entschieden in den Beschlüssen vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 10. Februar 1978 - BVerwG 6 B 18.78 - und vom 9. Juli 1980 - BVerwG 6 B 23.79 -).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 6 B 18.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1983 - 2 B 61.81
    Eine Frage aber, deren Beantwortung von einzelfallbedingten Umständen abhängig ist, entbehrt der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (so für die Umstände der Fürsorgepflichtverletzung entschieden in den Beschlüssen vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 10. Februar 1978 - BVerwG 6 B 18.78 - und vom 9. Juli 1980 - BVerwG 6 B 23.79 -).
  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1983 - 2 B 61.81
    Eine Frage aber, deren Beantwortung von einzelfallbedingten Umständen abhängig ist, entbehrt der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (so für die Umstände der Fürsorgepflichtverletzung entschieden in den Beschlüssen vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 10. Februar 1978 - BVerwG 6 B 18.78 - und vom 9. Juli 1980 - BVerwG 6 B 23.79 -).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1983 - 2 B 61.81
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1983 - 2 B 61.81
    Mit solchen Angriffen kann die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht dargetan werden (vgl. Beschluß vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 162]).
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